Teilnahmebedingungen WL x Sound of Generations | WL x KidsKlub

  • Zutritt zur Veranstaltung wird erst nach Vorlage einer gültigen Anmeldebestätigung oder nach Anmeldung beim Check-In vor Ort gewährt. 
  • Es gelten die Hausordnung der Wiener Linien sowie die Beförderungsbedingungen mit Ausnahme der Zulässigkeit des Konsums der vor Ort angebotenen alkoholischen Getränke im Rahmen der Veranstaltung. 
  • Beschädigungen an der Straßenbahn sind umgehend dem Aufsichts- bzw. Fahrpersonal unter Angabe der Kontaktdaten zu melden. 
  • Den Anweisungen des Fahrpersonals, des Aufsichtspersonals und des Veranstalters ist jederzeit Folge zu leisten. 
  • Das Aufsichtspersonal der Wiener Linien hat jederzeit das Recht, nach eigenem Ermessen (z.B. technische, betriebliche, rechtliche oder sicherheitstechnische Gründe) die Veranstaltung zu unterbrechen bzw. abzubrechen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. 
  • Die Wiener Linien behalten sich das Recht vor, Personen aus Sicherheitsgründen von der Veranstaltung auszuschließen, insbesondere bei Alkohol- oder sonstiger Beeinträchtigung. Darüber hinaus können die Wiener Linien bzw. das Aufsichtspersonal die Veranstaltung aus technischen, betrieblichen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen jederzeit unterbrechen oder abbrechen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung. 
  • Die Straßenbahn ist sauber zu halten. 
  • Das gesamte Gelände ist sauber zu halten. Nutzen Sie die dementsprechenden Abfallinseln. 
  • Im gesamten Veranstaltungsbereich herrscht absolutes Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Vapes und ähnliche Produkte. Der Konsum illegaler Substanzen ist untersagt. 
  • Jede Handlung oder Tätigkeit, die andere Personen gefährdet und/oder belästigt, ist zu unterlassen. Insbesondere sind offenes Feuer sowie der Umgang mit gefährlichen, scharfen oder spitzen Gegenständen verboten und zu unterlassen (zB. das Hantieren mit Feuer, scharfen und/oder spitzen Gegenständen und dergleichen).  
  • Verboten ist die Mitnahme jeder Art von Gegenständen und Substanzen die eine Gefährdung der in § 18 Abs. 1 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 aufgezählten Schutzinteressen (insbesondere Gefährdung für Leben und Gesundheit von Menschen, Gefährdung der Betriebssicherheit) darstellen können. 

    Dazu zählen u.a. 
    • Waffen jeder Art 
    • Gassprühflaschen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase 
    • Giftige, ätzende oder färbende Substanzen oder Gegenstände 
    • Pyrotechnische Gegenstände und Sätze, wie zB.: Feuerwerkskörper, Rauchbomben, bengalische Feuer usw. 
    • Pfeffersprays und Tränengas 
    • Große bzw. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten 
    • Rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial. 
  • Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Platzordnung dem Sicherheitsdienst/den Aufsichtspersonen/dem Ordnungspersonal/dem Veranstalter bzw. der Veranstalterin und den Organen der Stadt Wien sowie den Organen der Landespolizeidirektion Wien. 
  • Personen, die verbotene Gegenstände mitführen, kann der Zutritt verweigert werden. 
  • Personen, welche verbotene Gegenstände im Sinne dieser Platzordnung mit sich führen, wird der Zutritt verweigert. Das Betreten der Gleisanlagen ist strengstens untersagt. Die Straßenbahnschienen zählen nicht zum Gästebereich. *gültig nur für reguläre Tram Parties.  
  • Hunde sowie andere Tiere sind bei der Veranstaltung nicht zugelassen. 
  • Die Mitnahme und Nutzung von Fahrrädern, Scootern, Rollern und ähnlichen Fortbewegungsmitteln ist nicht gestattet

Kinder und Aufsichtspflicht 

  • Die Party-Bim stellt ein Unterhaltungsangebot im Rahmen der Veranstaltung dar und ist keine Kinderbetreuung
  • Die Aufsichtspflicht verbleibt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder Begleitpersonen.  
  • Kinder dürfen die Party-Bim nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. einer volljährigen aufsichtspflichtigen Person nutzen. Das Alleinfahren von Kindern ist somit nicht gestattet. 
  • Der Kids Klub bzw. die Party-Bim richtet sich insbesondere an Kinder im Alter von ca. 3 bis 10 Jahren. 
  • Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflicht für die teilnehmenden Kinder. 
  • Eltern bzw. Erziehungsberechtigte oder Begleitpersonen sind dafür verantwortlich, dass die teilnehmenden Kinder die Sicherheitsanweisungen des Fahrpersonals, des Aufsichtspersonals und des Veranstalters befolgen. 
  • Aus Sicherheitsgründen kann einzelnen Personen die Mitfahrt verweigert oder diese von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. 

Haftungsausschluss 

  • Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr der Teilnehmer*innen. Erziehungsberechtigte oder Begleitpersonen übernehmen das Risiko und die Haftung für ihre teilnehmenden Kinder.  
  • Die Aufsichtspflicht verbleibt während der gesamten Veranstaltung – sowohl im stationären Bereich der Remise als auch während der Fahrten der mit Party – Bim – ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten oder von diesen bestimmten Begleitpersonen.  
  • Die Erziehungsberechtigten bzw. Begleitpersonen haften für Schäden, die durch die von ihnen beaufsichtigten Kinder verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Erziehungsberechtigten bzw. Begleitpersonen halten die Wiener Linien gegenüber Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Teilnahme ihrer Kinder an der Veranstaltung stehen und auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht zurückzuführen sind, schad- und klaglos. 
  • Für Sach- und Personenschäden, die durch andere Teilnehmer*innen verursacht werden, ist die Haftung der Wiener Linien GmbH & Co KG ausgeschlossen. Die Wiener Linien GmbH & Co KG werden gegenüber Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang schad- und klaglos gehalten. 
  • Die Wiener Linien GmbH & Co KG übernimmt keine Haftung für Schäden, die während der Veranstaltung entstehen. Davon ausgenommen sind Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns der den Wiener Linien zurechenbaren Personen. Die Teilnehmer verzichten daher, soweit dies gesetzlich zulässig ist, gegenüber der Wiener Linien GmbH & CO KG auf Schadenersatzansprüche aller Art im Zusammenhang mit der Veranstaltung. 
  • Sämtliche rechtliche Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung auftreten, werden ausschließlich nach österreichischem Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen, beurteilt. 

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