Mann und Frau sitzen im Büro vor Bildschirm

Die Jahreskarte als Jobticket: Der Arbeitgeber bezahlt die Jahreskarte

Hier erfahren Sie, wie Sie als Arbeitnehmer*in bzw. als Unternehmen Jobtickets beziehen können.

Was ist das Jobticket?

Unternehmen können für ihre Arbeitnehmer*innen die Jahreskarte bezahlen und sie als "Jobticket" steuerlich geltend machen. Anders gesagt: Das Jobticket ist eine Jahreskarte, die der Arbeitgeber für den*die Arbeitnehmer*in bezahlt.

Wie komme ich zu einem Jobticket?

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Arbeitnehmer*innen bzw. Unternehmen Jobtickets beziehen können:


Variante 1: Business Portal - Der/die Arbeitgeber*in kauft die Jahreskarte

Für wen ist diese Option möglich?

Für Unternehmen, die unkompliziert Jahreskarten für Mitarbeiter*innen (ab einer Mindestbestellmenge von 10 Jobtickets) kaufen und selbstständig verwalten möchten.

So funktioniert's:

So bestellen Sie über das neue Business Portal Jobtickets für Ihre Mitarbeiter*innen:

  • Schreiben Sie uns eine E-Mail an firmenkunden@wienerlinien.at.
  • Um das Business Portal nutzen zu können, muss vorab der Rahmenvertrag unterzeichnet an Wiener Linien übermittelt werden.
  • Sie erhalten von uns alle notwendigen Informationen inkl. einer Anleitung wie Sie sich registrieren können.
  • Nach erfolgreicher Aktivierung können Sie jederzeit im Business Portal Ihre Jobtickets online bestellen, einsehen und verwalten.
  • Sie brauchen Unterstützung oder haben Fragen? Schreiben Sie uns an firmenkunden@wienerlinien.at. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

Kontakt für Firmenkunden:

Wiener Linien GmbH & Co KG
Abteilung Vertrieb & Beratung 
c/o Team Firmenkundenbetreuung
Erdbergstraße 202, 1030 Wien
E-Mail: firmenkunden@wienerlinien.at

Kann der/die Mitarbeiter*in das Jobticket im Business Portal selbst verwalten (Daten ändern, weiter beziehen)?

Nur der/die Arbeitgeberin kann die Jobtickets für Mitarbeiter*innen eigenständig verwalten. Dazu zählen insbesondere: die Bestellung von Jahreskarten, die Änderung von Stammdaten der Jobticket-Inhaber*innen, Kündigungen zum Laufzeitende sowie die Beantragung von Produktwechsel.

Die Weiterbezüge werden weiterhin von uns (Wiener Linien) am dritten Werktag des letzten Gültigkeitsmonats vorgenommen.

Häufige Fragen (FAQs)

Alle Antworten zu Bezahlung, Kündigung und Co. finden Sie im Helpcenter.

Variante 2: Der/die Arbeitnehmer*in kauft die Jahreskarte

So funktioniert's:

  • Der/die Mitarbeiter*in bestellt und bezahlt eine Jahreskarte für sich. 
  • Anschließend erhält er/sie den Kaufpreis für die Jahreskarte vom Arbeitgeber erstattet.

Hier können Sie die Jahreskarte kaufen:

So können Sie Ihre Jahreskarte bezahlen:

  • mit SEPA-Lastschrift: monatliche oder jährliche Abbuchung
  • mit Einmalzahlung im Voraus: vor Ort in bar, mit Debit- oder Kreditkarte; online zusätzlich mit Paypal, Sofortüberweisung oder ApplePay

So erhalten Sie Ihre Rechnung:

Für den aktuellen Gültigkeitszeitraum der Jahreskarte können Sie die Rechnung in Ihrem Online-Account im WienMobil Ticketshop herunterladen oder beim Kund*innendialog anfordern.

Kann der/die Mitarbeiter*in das Jobticket selbst verwalten (Daten ändern, weiter beziehen)?

Da der/die Arbeitnehmer*in die Jahreskarte selbst bestellt und bezahlt hat, kann er/sie auch selbst verwalten (Daten ändern, weiter beziehen, kündigen). 

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Jobticket haben, wenden Sie sich bitte an:

Wiener Linien GmbH & Co KG
Abteilung Vertrieb & Beratung
Erdbergstraße 202, 1030 Wien
E-Mail: kundendialog@wienerlinien.at
Telefon: +43 1 7909 100

Häufige Fragen (FAQs)

Antworten zum Bestellprozess, Zahlungsabwicklung und Co. finden Sie im HelpCenter

Mehr Information zum Jobticket

Hier finden Sie Informationen und häufige Fragen rund um die Kostenübernahme für Öffi-Tickets durch den Arbeitgeber:

Website des Finanzministeriums

Website der Wirtschaftskammer

Wiener Linien Kund*innendialog

  • Sie haben Fragen zu Ihrem Ticket? Sie wurden ohne gültigen Fahrschein angetroffen und müssen eine Mehrgebühr leisten? Sie haben Fragen oder Probleme beim Online-Ticketkauf? Welches Anliegen auch immer Sie haben: Wir kümmern uns gerne darum!

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