Winterdienst der Wiener Linien: alle verfügbaren Fahrzeuge im Einsatz
Im gesamten Netz der Wiener Linien sind sämtliche Schienenräum- und Streufahrzeuge sowie zusätzliche Funkwägen und Kontrollfahrzeuge unterwegs.
Einsatz bei Schnee und Eis für möglichst ungestörten Öffi-Betrieb
Zur Bewältigung von starken Schneefällen und Glätte verfolgen die Wiener Linien einen umfassenden Winterdienst-Plan, damit der Öffi-Verkehr bei jeglicher Witterung möglichst ungestört funktioniert. Um auch in der Winterzeit einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten, stehen für die Winterdiensttätigkeit über 200 Mitarbeiter*innen und rund 80 Fahrzeuge zur Verfügung.
Damit die Straßenbahnen und Busse beim Morgenauslauf freie Bahn haben und alle Kolleg*innen aus dem Fahrdienst überhaupt zum Dienst auf die Bahnhöfe und zu ihren Fahrzeugen kommen, sind die Wiener Linien mit eigenen Räumfahrzeugen unterwegs. Sie räumen alle Betriebsbahnhöfe und dazugehörigen Flächen.
Ab einer Schneehöhe von ca. fünf Zentimetern rücken Räumfahrzeuge aus, um den Schnee von Straßenbahn-Gleisen sowie U-Bahn-Bahnsteigen und Gehsteigen vor den Stationen zu räumen. Für die Räumung von Straßen ist grundsätzlich die MA 48 zuständig. Die Wiener Linien unterstützen die Straßenräumung bei Bedarf, damit Bim und Bus gut vorankommen, oder räumen Busbuchten, in denen sich zu viel Schnee angesammelt hat.
Falsch geparkte oder hängengebliebene PKW blockieren Öffis
Bereits im Vorfeld werden zusätzliche Mitarbeiter*innen in unserer Leitstelle eingesetzt. Sie managen den Verkehr, wenn es zu witterungsbedingten Behinderungen auf den Öffi-Strecken kommt, und haben die Prognosen der Zentralanstalt für Meteorologie und Geologie (ZAMG) im Blick.
Straßenbahnen und Busse werden aktuell vor allem durch Unfälle anderer Verkehrsteilnehmer*innen und falsch geparkte PKWs blockiert. Aufgrund des Schneefalls kann es bei mehreren Autobuslinien zu Einschränkungen kommen, insbesondere in Bereichen mit Steigungen. In solchen Fällen werden Linien kurzgeführt oder umgeleitet, um die Sicherheit und den Betrieb zu gewährleisten. Auf den U-Bahnlinien gibt es keine witterungsbedingten Einschränkungen.
Haltestellen: Anrainer*innen müssen für sicheres Ein- und Aussteigen sorgen
In Wien sind grundsätzlich Hauseigentümer*innen verpflichtet, den Gehweg vor ihrer Liegenschaft zu räumen. Das gilt für die gesamte Tiefe des Gehsteigs inklusive Haltestellen und das täglich von 6 bis 22 Uhr. Bei baulich getrennten Haltestellen sind die Wiener Linien für die Räumung zuständig. Dazu haben sie Fremdfirmen beauftragt.
Die Wiener Linien kontrollieren laufend die Haltestellen in ganz Wien. Sollte eine Haltestelle nicht ausreichend geräumt sein, ist die Fremdfirma verpflichtet, diese innerhalb von zwei Stunden entsprechend zu räumen und zu bestreuen. Gerade bei anhaltendem Schneefall oder bei starkem Wind kann sich trotz Räumung bald wieder Schnee auf einer Fläche befinden.
Wiener Linien Kund*innendialog
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