Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Paketbeförderung im Rahmen des Projekts „Öffi-Packerl“

1. Allgemeines
1.1. Die Fraunhofer Austria Research GmbH, Theresianumgasse 7, 1040 Wien („Fraunhofer Austria“), und die Wiener Linien GmbH & Co KG, Erdbergstraße 202, 1030 Wien („Wiener Linien“), sind Forschungspartner im von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) geförderten Forschungskooperationsprojekt „Öffi-Packerl“. In diesem Projekt wird unter anderem untersucht, wie die Beförderung von Paketen durch nicht professionelle Kurierdienste anbietende Einzelpersonen (allesamt Kunden der Wiener Linien, die sich auf freiwilliger Basis am Pakettransport beteiligen) in öffentlichen Verkehrsmitteln der Wiener Linien funktioniert (dieses Konzept nennt sich „Crowdsourcing Delivery“).
1.2. Der Pakettransport wird in einer Kooperation zwischen Fraunhofer Austria Research GmbH und Wiener Linien GmbH & Co KG organisiert. Fahrgäste der Wiener Linien haben die Möglichkeit, Pakete auf ihren Fahrtrouten mitzunehmen und damit als Pakettransporteure zu agieren. Dafür erhalten sie Punkte auf ein Punktekonto der ÖP-App gutgeschrieben und erhalten, abhängig von der Punkteanzahl, Gutscheine. Ein Rechtsanspruch auf eine Vergütung, eine Entschädigung oder einen Gewinn besteht allerdings nicht.
1.3. In diesem Testbetrieb kommt ein Paketbeförderungsvertrag nur zwischen Fraunhofer Austria als „Absenderin“ und jeder Einzelperson, die den Pakettransport freiwillig durchführt, als „Beförder*in“, zustande.
1.4. Die Wiener Linien treten als Vermittlerin auf und werden selbst nicht Partei des Paketbeförderungsvertrages.


2. Geltungsbereich und Zustimmung
2.1. Die nachstehenden Nutzungsbedingungen gelten für das in Punkt 1. beschriebene Crowdsourcing Delivery Konzept „Öffi Packerl“.
2.2. Eine Beförderung ist ausschließlich auf Grundlage der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) möglich. Wenn der/die Beförder*in diesen Bedingungen im Zuge des Registrierungsprozesses nicht zustimmt, kommt kein Paketbeförderungsvertrag zustande und es ist ihm/ihr nicht gestattet, eine Paketbeförderung durchzuführen.
2.3. Der Transport von Paketen in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Wiener Linien ist dem/der Beförder*in ausschließlich mit einem gültigen Fahrschein gestattet.
2.4. Wiener Linien behalten sich das Recht vor, Änderungen dieser Nutzungsbedingungen, die aufgrund der Weiterentwicklung der Services oder aufgrund geänderter Gesetze oder Rechtsprechung notwendig werden, ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Die geänderten AGB werden dem/der Beförder*in zur Kenntnis gebracht. Erst nach seiner/ihrer Zustimmung zu den geänderten AGB ist dem/der Beförder*in die weitere Teilnahme am Projekt „Öffi-Packerl“ möglich.


3. Registrierung und Log-In
3.1. Bevor eine Beförderung durchgeführt werden kann, ist eine Registrierung via „ÖP-App“ erforderlich.
3.2. Fahrgastregistrierung
3.2.1. Eine Registrierung ist in der ÖP-App möglich. Im ersten Schritt muss der Fahrgast den gegenständlichen AGB zustimmen und durch Anhaken einer Checkbox unterschreiben, ansonsten ist eine Registrierung nicht möglich.
3.2.2. Der Fahrgast muss bei der Registrierung Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail- Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum angeben. Der Fahrgast muss bei der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Basierend auf den angegebenen Informationen wird ein zweistufiger Identifizierungsprozess ausgelöst. Die registrierten personenbezogenen Daten sind für die Absenderin nicht zugänglich.
3.2.3. Im Zuge des Registrierungsprozesses hat der Fahrgast die Möglichkeit, seine täglichen Fahrten sowie Uhrzeiten und Tage für den Pakettransport zu hinterlegen und, wenn er dies möchte, seinen Standort in der ÖP-App teilen.
3.2.4. Schließt der Fahrgast den Registrierungsprozess ab, kann er sich künftig mittels EMail-Adresse und Passwort in der ÖP-App anmelden.
3.3. Paketregistrierung durch die Absenderin
3.3.1. Im vorliegenden Testbetrieb spielt die Absenderin einmalig sämtliche Pakete in das System ein und hinterlegt diese in Paketboxen. Diese Pakete stehen für die gesamte Dauer des Testbetriebes zum Transport zur Verfügung.

4. Vertragsgegenstand
4.1. Paketbeförderung
4.1.1. Der Paketbeförderungsvertrag zwischen der Absenderin und dem/der Beförder*in kommt mit der Entnahme des Pakets aus der Startpaketbox durch den/die Beförder*in zustande und endet mit der Einlagerung des Pakets durch den/die Beförder*in in einer der dafür vorgesehen Paketboxen. Gegenstand des Paketbeförderungsvertrags ist demnach, dass der/die Beförder*in das von ihm/ihr aus der Startpaketbox entnommene Paket unter Benutzung der von Wiener Linien betriebenen öffentlichen Verkehrsmittel zu einer der anderen dafür vorgesehenen Paketboxen befördert. Eine Beförderung findet immer nur von Paketbox zu Paketbox statt. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass dem/der Beförder*in nur dann Punkte auf seinem Punktekonto gutgeschrieben werden, wenn er/sie das Paket von der Startpaketbox in die Zielpaketbox transportiert hat.
4.1.2. Nach erfolgter Registrierung in der ÖP-App kann der Fahrgast, wenn er mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren möchte, die ÖP-App öffnen und seine Route erfassen. Ist ein Paket auf dieser Route zu transportieren, wird der Fahrgast darüber informiert und er kann den Transportauftrag annehmen oder ablehnen. Nimmt er den Auftrag an, kann er die Paketbox mit einem Code öffnen, das Paket entnehmen und den Transport mit den öffentlichen Verkehrsmitteln durchführen.
4.1.3. Es ist dem Fahrgast auch möglich, die ÖP-App aktiv nach Transportrouten zu durchsuchen und so einen Pakettransport aktiv durchzuführen, sollte eine Route vorhanden sein.
4.1.4. Der Transport eines Pakets kann von einem/einer Beförder*in im Rahmen eines Gesamttransportes von der Start- bis zur Zielpaketbox oder von verschiedenen Beförder*innen in mehreren Teiltransporten von einer Paketbox zu einer anderen Paketbox abgewickelt werden.
4.1.5. Ein Beförderungsvertrag kommt immer nur zwischen dem/der Beförder*in und der Absenderin zustande.


5. Haftung
5.1. Die Absenderin hinterlegt die Pakete in den Startpaketboxen. Es handelt sich um im Handel erhältliche Paketkartons, welche von der Absenderin mit einer Kleinigkeit von geringem Wert befüllt und anschließend mit der gebotenen Sorgfalt verschlossen werden. Die Absenderin hat das Paket vor der Einlagerung in der Startpaketbox auf äußere Schäden zu untersuchen. Auch der/die Beförder*in ist dazu angehalten, das von ihm/ihr aus einer Paketbox entnommene Paket auf äußere Schäden zu überprüfen, und hat das Recht bzw. die Pflicht, das beschädigte Paket in die Paketbox zurückzulegen, um sich
und Andere vor Verletzungen zu schützen. Für Rückfragen und Meldungen von schadhaften Paketen oder anderen Beschädigungen gemäß Punkt 5.2. steht den Beförder*innen ein Support zur Verfügung, der unter support.oeffipackerl@wienerlinien.at erreichbar ist.
5.2. Der/die Beförderìn hat den Pakettransport mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen und Beschädigungen des Pakets, Verletzungen anderer Fahrgäste beim Pakettransport, Beschädigungen der benutzten öffentlichen Verkehrsmittel der Wiener Linien und der Paketboxen etc. bestmöglich zu vermeiden. Falls doch ein Schaden entstanden ist, hat der/die Beförder*in diesen beim Support zu melden. Im Anlassfall behalten sich die Absenderin und die Wiener Linien die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den/die Beförder*in gemäß den gesetzlichen Regelungen vor.


6. Widerruf
6.1. Hat der/die Beförder*in in der App einen Transportauftrag angenommen, kann er/sie von diesem Beförderungsvertrag zwar nicht mehr aktiv zurücktreten. Es besteht allerdings die Möglichkeit, das Paket in der Paketbox zu belassen, wenn ihm/ihr ein Transport des Paketes nicht möglich ist.
6.2. Wird das Paket nicht binnen 2,5 Stunden aus der Paketbox zum Weitertransport entnommen, kommt es zum „Time-Out“ und das Paket steht ab dem Zeitpunkt in der ÖPApp wieder für andere Nutzer*innen zum Weitertransport zur Verfügung. In diesem Fall kommt es zu keiner Gutschrift von Punkten auf dem Punktekonto in der ÖP-App.


7. Schlussbestimmungen
7.1. Es kommt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts zur Anwendung.
7.2. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
7.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
7.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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