Neue Regeln für E-Scooter in den Öffis
Ab 1. September 2026 gelten für E-Scooter bei den Wiener Linien die gleichen Mitnahmeregeln wie für Fahrräder (einschließlich E-Bikes): In Bus und Straßenbahn ist die Mitnahme nicht erlaubt, in der U-Bahn nur außerhalb der Stoßzeiten.
E-Scooter in der U-Bahn: Diese Zeiten gelten
E-Scooter dürfen künftig zu folgenden Zeiten in der U-Bahn mitgenommen werden:
- Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr
- Montag bis Freitag von 18:30 Uhr bis Betriebsschluss
- Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztägig
Während der Stoßzeiten ist die Mitnahme in der U-Bahn nicht erlaubt.
Keine Mitnahme in Bus und Bim
E-Scooter dürfen ab 1. September nicht mehr in Bussen und Straßenbahnen der Wiener Linien mitgenommen werden. Das gilt auch, wenn sie zusammengeklappt sind. Sie gelten daher nicht als Handgepäck.
Scooter ohne E-Antrieb hingegen nehmen zusammengeklappt deutlich weniger Platz ein. Sie dürfen daher weiterhin zu jeder Zeit und in allen Fahrzeugen der Wiener Linien mitgenommen werden.
Wer gegen die Beförderungsbedingungen verstößt, muss mit einer Strafe von 50 Euro rechnen. Das gilt zum Beispiel, wenn ein E-Scooter in einer Straßenbahn oder während der Stoßzeiten in der U-Bahn mitgenommen wird.
Außerdem gilt: Fahrräder und E-Scooter dürfen in den Anlagen der Wiener Linien nur geschoben werden. Die Benützung von Rolltreppen mit Fahrrädern oder E-Scootern ist aus Sicherheitsgründen verboten.
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