Neue Regeln für E-Scooter in den Öffis

Ab 1. September 2026 gelten für E-Scooter bei den Wiener Linien die gleichen Mitnahmeregeln wie für Fahrräder (einschließlich E-Bikes): In Bus und Straßenbahn ist die Mitnahme nicht erlaubt, in der U-Bahn nur außerhalb der Stoßzeiten.

E-Scooter in der U-Bahn: Diese Zeiten gelten

E-Scooter dürfen künftig zu folgenden Zeiten in der U-Bahn mitgenommen werden:

  • Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr
  • Montag bis Freitag von 18:30 Uhr bis Betriebsschluss
  • Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztägig

Während der Stoßzeiten ist die Mitnahme in der U-Bahn nicht erlaubt.

Keine Mitnahme in Bus und Bim

E-Scooter dürfen ab 1. September nicht mehr in Bussen und Straßenbahnen der Wiener Linien mitgenommen werden. Das gilt auch, wenn sie zusammengeklappt sind. Sie gelten daher nicht als Handgepäck.

Scooter ohne E-Antrieb hingegen nehmen zusammengeklappt deutlich weniger Platz ein. Sie dürfen daher weiterhin zu jeder Zeit und in allen Fahrzeugen der Wiener Linien mitgenommen werden.

 

Häufig gestellte Fragen

Warum werden die Regeln für E-Scooter geändert?

Die Wiener Linien bringen täglich knapp 2,5 Millionen Fahrgäste sicher und bequem von A nach B. Die neuen Beförderungsbedingungen schaffen mehr Platz und Komfort in den Öffis und ermöglichen insbesondere während der Stoßzeiten einen reibungsloseren Fahrgastwechsel.

 

Warum gelten für E-Scooter die gleichen Regeln wie für Fahrräder?

In Österreich werden E-Scooter seit 1. Mai 2026 rechtlich als Fahrzeuge eingestuft. Für E-Scooter-Fahrende gelten damit die gleichen Verhaltensvorschriften wie für Radfahrende. Auch in den Öffis benötigen E-Scooter ähnlich viel Platz wie Fahrräder. Deshalb gelten für die Mitnahme in der U-Bahn künftig ebenfalls die gleichen Regeln: E-Scooter dürfen nur außerhalb der Stoßzeiten mitgenommen werden.

 

Was muss ich bei der Mitnahme in der U-Bahn beachten?

Pro Einstiegsraum können maximal zwei Fahrräder bzw. E-Scooter mitgenommen werden. Fahrgäste im Rollstuhl sowie Fahrgäste mit Kinderwagen haben Vorrang. Sind die vorgesehenen Plätze bereits belegt oder ist nicht ausreichend Platz vorhanden, muss auf den nächsten U-Bahn-Zug gewartet werden. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht.

Wer gegen die Beförderungsbedingungen verstößt, muss mit einer Strafe von 50 Euro rechnen. Das gilt zum Beispiel, wenn ein E-Scooter in einer Straßenbahn oder während der Stoßzeiten in der U-Bahn mitgenommen wird.

Außerdem gilt: Fahrräder und E-Scooter dürfen in den Anlagen der Wiener Linien nur geschoben werden. Die Benützung von Rolltreppen mit Fahrrädern oder E-Scootern ist aus Sicherheitsgründen verboten.

 

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