Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beförderung von Personen im Rahmen von "WiLiMo"

Stand: 9. Januar 2026

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Beförderungen von Personen („Kund*innen“) im Rahmen des On-Demand-Bedarfsverkehrs „WiLiMo“. Die Beförderung erfolgt durch die Wiener Lokalbahnen Verkehrsdienste GmbH („WLV“) im Auftrag und im Namen der WIENER LINIEN GmbH & Co KG („WL“).

1.2. Die Nutzung des On-Demand-Bedarfsverkehrs „WiLiMo“ ist ausschließlich Mitarbeiter*innen der WL vorbehalten.

1.3. Sämtliche Beförderungsleistungen erfolgen auf Basis der Beförderungsbedingungen der Wiener Linien (https://www.wienerlinien.at/befoerderungsbedingungen) in der jeweils gültigen Fassung, ergänzt durch diese AGB. Bei Widersprüchen gelten diese AGB vorrangig.

1.4. Mit der Bestellung einer Beförderungsleistung erklären die Kund*innen, einen Beförderungsvertrag abschließen zu wollen, die Beförderungsbedingungen der Wiener Linien und diese AGB zu kennen und mit diesen einverstanden zu sein. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder abweichende Erklärungen gelten als nicht vereinbart.

2. Fahrtenbestellung

2.1. Kund*innen haben sich in der App „WiLiMo“ zu den dort genannten Nutzungsbedingungen zu registrieren. Fahrten werden im Vorhinein ausschließlich über diese App gebucht.  Mit der Bestellung der Beförderungsleistung erklären die Kund*innen verbindlich ihr Vertragsangebot. Die Nutzung des Fahrtenservices ist kostenlos, eine gesonderte Fahrkarte wird nicht benötigt, lediglich eine Buchungsbestätigung.

2.2. Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Bestellung auf elektronischem Weg (via App, SMS oder E-Mail) oder durch die tatsächliche Erbringung der Beförderungsleistungen zustande.

2.3. Die Fahrer*innen sind berechtigt, die Buchungsbestätigung vor Antritt der Fahrt zu kontrollieren und bei fehlender oder fehlerhafter Buchung die Beförderung zu verweigern. Die WL behalten sich vor, Aufträge nicht anzunehmen.

2.4. Die Buchung von Fahrten ist ausschließlich bis spätestens 22.00 Uhr am Tag vor der geplanten Fahrt möglich.

2.5. Kund*innen sind verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich zu prüfen. Weicht diese von der Bestellung ab, so gelten diese Abweichungen als von den Kund*innen genehmigt, wenn diese nicht umgehend nach deren Übermittlung etwas Anderes erklären.

2.6. Fahrer*innen der WLV sind nicht zur Abgabe von Zusagen, Angeboten oder Entgegennahme von Aufträgen und Mitteilungen, welcher Art auch immer, für WL ermächtigt.

3. Leistungserbringung

3.1. Die Beförderungsleistungen werden nach Maßgabe des jeweiligen Einzelauftrages sowie der technisch und tatsächlich möglichen und rechtlich zulässigen Rahmenbedingungen erbracht. Insbesondere besteht keine Verpflichtung zur Beförderung, wenn diese durch Umstände verhindert wird, die die WL bzw. WLV nicht zu vertreten haben und nicht abwenden können („höhere Gewalt“), oder wenn eine vorübergehende Betriebsunterbrechung aufgrund betrieblicher Erfordernisse oder sich aus dem laufenden Betrieb ergebender Erkenntnisse notwendig ist.  Ebenso ist eine Fahrt nur möglich, wenn die Kapazität der eingesetzten Fahrzeuge ausreicht und die*der Fahrer*in nicht aufgrund von Auslastung der vorhandenen Sitzplätze die Beförderung ablehnt.

3.2. Die Kund*innen nehmen zur Kenntnis, dass es insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Softwareausfälle, Unfälle, Staus, Unwetter, Demonstrationen, etc.) selbst bei größtmöglicher Sorgfalt und bei bestmöglicher Koordination der Ressourcen zu Verspätungen oder Ausfällen kommen kann. Zur Vermeidung von Verspätungen oder Ausfällen aus vorgenannten Gründen sind die WL bzw. WLV nicht verpflichtet, zusätzliche Ressourcen von Dritten zu beschaffen. Derartige Verspätungen oder Ausfälle berechtigen die Kund*innen nicht zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen.

4. Fahrzeugausstattung

4.1. Das eingesetzte Fahrzeug darf maximal von der Anzahl an Personen benutzt werden, für die dieses zugelassen ist (1 Fahrer*in und 7 Fahrgäste). Darüber hinaus hat das Fahrzeug Kapazität für maximal 2 zusammengeklappte (E-)Scooter und Handgepäck.

5. Haftung

5.1. Die Haftung der WL ist für Schadenersatzansprüche aller Art ausgeschlossen, soweit nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt. Dies gilt nicht für Personenschäden.

5.2. Die WL haften nicht für Ansprüche von Kund*innen und Fahrgästen, die sich zur vereinbarten Abfahrtszeit bzw. bei allfälligen Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der vom Lenker bekanntgegebenen Abfahrtszeit am Abfahrtsort einfinden. Ebenso besteht keine Haftung für ein verspätetes Eintreffen in Zwischenaufenthalten oder am Ziel.

5.3. Allfällige Beschwerden bezüglich Mängel bei der Durchführung der Beförderung sind binnen 14 Tagen schriftlich geltend zu machen.

6. Gepäck, Tiere

6.1. Hinsichtlich Handgepäck gilt Punkt I. der Beförderungsbedingungen. Sämtliches Gepäck wird nach vorhandenen Kapazitäten transportiert. Die Kund*innen haben selbständig dafür Sorge zu tragen, dass das Gepäck in das Fahrzeug verladen wird.

6.2. Es liegt im Ermessen der Fahrer*innen, Personen von der Fahrt auszuschließen, wenn das Gepäck die in den Beförderungsbedingungen festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt.

6.3. Im Fahrzeug verbliebenes Gepäck oder sonstige Gegenstände werden für die Dauer von vier Wochen nach Leistungserbringung in den Geschäftsräumlichkeiten der WLV (7. Haidequerstraße 6, 1110 Wien) hinterlegt. Diese Gegenstände werden gegen einen entsprechenden Eigentumsnachweis an den Eigentümer ausgefolgt. Im Anschluss werden die Fundsachen an das Fundservice der Stadt Wien übergeben.

6.4. Die Mitnahme von Fahrrädern ist aufgrund der Fahrzeuggröße nicht erlaubt.

6.5. Der Transport von Tieren ist nicht gestattet.

7. Fahrgastverhalten

7.1. Kund*innen haben die Fahrzeuge schonend zu benützen und die gesetzlichen Vorschriften sowie die Ordnungsvorschriften im Fahrzeug einzuhalten. Insbesondere sind die Kund*innen verpflichtet, einen Sitzplatz einzunehmen und sich anzuschnallen. Auf andere Fahrgäste ist Rücksicht zu nehmen.

7.2. Die Kund*innen sind verpflichtet, eine pünktliche und gefahrlose Leistungserbringung zu ermöglichen und die Anweisungen der Mitarbeiter*innen der WL und der im Auftrag von WL tätigen Mitarbeiter*innen der WLV zu befolgen. Unter anderem sind Adressen, Abholungszeiten und/oder Änderungen derselben sowie besondere Bedürfnisse richtig und vollständig anzugeben und einzuhalten.

7.3. Im Falle einer Verspätung oder Verhinderung der Kund*innen liegt die Wartezeit im Ermessen der WLV.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Beförderungsvertrag oder dessen Auslegung ist das sachlich zuständige Gericht in 1030 Wien zuständig.

8.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

8.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 9. Januar 2026.

Wiener Linien Kund*innendialog

  • Sie haben Fragen zu Ihrem Ticket? Sie wurden ohne gültigen Fahrschein angetroffen und müssen eine Mehrgebühr leisten? Sie haben Fragen oder Probleme beim Online-Ticketkauf? Welches Anliegen auch immer Sie haben: Wir kümmern uns gerne darum!

Kontakt