Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Pilotbetrieb Tap + Ride, gültig ab Mai 2026
Funktions-Beschreibung
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge “AGB”) der Wiener Linien GmbH & Co KG (in Folge „WL“) gelten für die Nutzung des von den WL angebotenen Vertriebssystems “Tap+Ride”. Dieses ermöglicht den Erwerb von papierlosen Fahrtberechtigungen in der Kernzone Wien durch Kredit- oder Debitkarten zu den bestehenden VOR-Tarifen. Für Fahrten außerhalb der bzw. über die Kernzone Wien hinaus ist der Erwerb einer Fahrtberechtigung über Tap+Ride nicht möglich.
Tap+Ride ist ein zeitlich (einjährig ab Mai 2026) und örtlich (nur die nachfolgend genannten Verkaufsstellen) begrenzter Pilotbetrieb, welcher unter Hinzuziehung des externen Dienstleisters “Wordline Austria GmbH” von den WL zur Verfügung gestellt wird.
Erhältlich sind folgende Produkte:
- 1 Fahrt WIEN
- 1 Fahrt WIEN ermäßigt
Folgende Kredit- und Debitkarten sind verwendbar:
- VISA
- Mastercard
Zum Erwerb einer Fahrtberechtigung ist die Verwendung einer Kredit-/Debitkarte als Zahlungsmittel oder eines Smartphones bzw. Wearables (z.B.: Smartwatch) mit hinterlegtem Zahlungsmittel in der digitalen Geldbörse (“Wallet”) von Apple oder Google erforderlich (in Folge “Zahlungsinstrument”).
Fahrtberechtigungen können in folgenden U-Bahn-Stationen an jeweils gekennzeichneten Standorten erworben werden:
- Erdberg
- Westbahnhof
- Zieglergasse
- Neubaugasse
- Südtirolerplatz-Hauptbahnhof
- Stephansplatz
- Schwedenplatz
- Spittelau
- Bahnhof Meidling
Dabei wird eine nicht personalisierte Fahrtberechtigung erworben, indem eines der oben genannten Zahlungsinstrumente vor den entsprechend markierten (“tap hier”) Bereich des Automaten (“Validator”) gehalten wird und der Validator den erfolgreichen Erwerb durch eine visuelle und akustische Bestätigung anzeigt.
Der gesamte Vorgang erfolgt kontaktlos (“NFC”). Lediglich bei der Auswahl des Produkts “1 Fahrt WIEN ermäßigt” sowie bei der Anzahl der zu kaufenden
Fahrtberechtigungen ist ein Antippen des entsprechenden Feldes am Touchscreen notwendig.
Die Nutzer*innen können optional ihre aktuellen und vergangenen Fahrten sowie Zahlungsbelege im Kund*innenportal der Worldline Austria GmbH unter
kunde.tapandride.at abrufen, wofür die Erstellung eines Nutzerkontos erforderlich ist. Diese optionale Nutzung unterliegt den Nutzungsbedingungen der WL.
Für allgemeine Kund*innenanfragen steht die Kontaktstelle automaten@wienerlinien.at zur Verfügung.
Geltungsbereich
Mit Tap+Ride ist es möglich, Fahrten innerhalb der Kernzone Wien in allen öffentlichen Verkehrsmitteln anzutreten und vor Fahrtantritt zu bezahlen.
Vertragspartner und Vertragsabschluss
Alleiniger Vertragspartner der Tap+Ride-Nutzer*innen sind die WL. Es ist keinerlei Registrierungsvorgang bei den WL erforderlich, um das Vertriebssystem Tap+Ride zu nutzen.
Mit dem eingangs beschriebenen Erwerbsvorgang kommt ein rechtsgültiger Beförderungsvertrag zustande, für den gemäß § 1 Abs. 3 FAGG (Fern- und
Auswärtsgeschäfte-Gesetz) kein Widerrufsrecht besteht.
Die Tarifbestimmungen für den Verkehrsverbund Ost-RegionÖffnet in einem neuen Tab wie auch die Beförderungsbedingungen der Wiener Linien GmbH & Co KG (rechtliche Hinweise) in der jeweils geltenden Fassung werden beim Erwerb der Fahrtberechtigung Vertragsbestandteil.
Teilnahme- und Fahrtberechtigung
Personen über 14 Jahren sind uneingeschränkt zur Nutzung von Tap+Ride berechtigt. Personen unter 14 Jahren oder sonstige in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen bedürfen zur Nutzung von Tap+Ride der vorherigen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters/einer gesetzlichen Vertreterin. Das Fahrpersonal sowie Kontrollorgane sind berechtigt, die Vorlage von Altersnachweisen bzw. Einwilligungserklärungen zu verlangen.
Für sämtliche Produktkategorien können mit einem Zahlungsinstrument maximal fünf Fahrtberechtigungen gekauft werden.
Die erlangte Fahrtberechtigung wird nicht auf dem verwendeten Zahlungsinstrument, sondern im Hintergrundsystem gespeichert.
Wenn eine Fahrtberechtigung für eine andere Person erworben wird, so müssen der/die Berechtigte sowie der/die Erwerber*in während der gesamten Beförderungsdauer gemeinsam fahren.
Wenn Nutzer*innen Grund zur Annahme haben, dass ihre Kontoinformationen nicht sicher sind oder von einem Dritten auf ihre Daten zugegriffen wurde, so ist dies den WL unverzüglich per E-Mail an die im Abschnitt „Datenschutz“ genannte Mailadresse zu melden.
Nutzungssperre
Jegliche missbräuchliche Nutzung kann zur Sperre des Zahlungsmittels oder zum Ausschluss des/der Nutzer*in von Tap+Ride führen.
Kann das Zahlungsmittel nicht mit dem offenen Betrag belastet werden, wird es in Folge für weitere Fahrten gesperrt. Die Sperre wird erst aufgehoben, wenn der offene Betrag erfolgreich über ein gültiges Zahlungsmittel beglichen wurde.
Fahrtausschluss
Gründe für einen Fahrtausschluss sind in den Beförderungsbedingungen der Wiener Linien GmbH & Co KG unter Punkt G ersichtlich.
Fahrpreise und Abrechnung
Die mittels Tap+Ride erworbenen Fahrtberechtigungen werden gemäß den jeweils gültigen Tarifbestimmungen für den Verkehrsverbund Ost-Region verrechnet und sind vor Fahrtantritt zu bezahlen. Die WL können im Rahmen von Aktionen Rabatte auf die Fahrpreise gewähren.
Mit Tap+Ride erworbene Fahrtberechtigungen können nicht storniert, umgetauscht oder rückgekauft werden.
Verhaltenspflichten im Kontrollfall
Die erlangte Fahrtberechtigung wird nicht auf dem verwendeten Zahlungsinstrument gespeichert.
Mit Hilfe des Zahlungsinstruments kann ein Kontrollorgan auf die Daten der Fahrtberechtigung zugreifen. In diesem Fall muss der/die Nutzer*in das Zahlungsinstrument, mit dem zuvor eine Fahrtberechtigung erworben wurde, auf das Kontrollgerät des Kontrollorgans legen. Das Kontrollgerät liest die gültige Fahrtberechtigung mittels NFC aus.
Wird für die Nutzung von Tap+Ride ein Mobilgerät oder ein Wearable verwendet, so muss ein gültiges Zahlungsmittel in der digitalen Geldbörse (“Wallet”) von Apple oder Google hinterlegt sein.
Überdies muss der/die Nutzer*in eigenverantwortlich sicherstellen, dass für die gesamte Fahrt eine ausreichende Akkuleistung zur Verfügung steht, sofern für den Erwerb der Fahrtberechtigung ein Mobilgerät oder Wearable als Zahlungsinstrument verwendet wird. Sollte im Kontrollfall das Zahlungsinstrument keine Akkuleistung mehr aufweisen oder es aus anderen Gründen nicht mehr verwendet werden können, so verfügt der/die Nutzer*in über keine gültige Fahrtberechtigung. Diese kann nicht nachgebracht werden, da es sich um keine personalisierte Fahrtberechtigung handelt.
Ansprüche bei Rechtsmängeln
Die WL leisten Gewähr, dass Tap+Ride bei Nutzung nach Maßgabe dieser AGB durch den/die Nutzer*in keine Rechte Dritter verletzt. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der/die Nutzer*in die WL von gegen ihn/sie geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und, sofern und soweit rechtlich möglich, den WL die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der/die Nutzer*in ist verpflichtet, die WL dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in Österreich zustehen.
Beeinträchtigt ein Recht eines Dritten die vertragsgemäße Nutzung von Tap+Ride durch den/die Nutzer*in, so können die WL nach eigenem Ermessen entweder Tap+Ride so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder dem/der Nutzer*in die benötigte Befugnis zur Nutzung von Tap+Ride verschaffen.
Haftung
Jegliche Haftung der WL für (Folge-)Schäden aus der Nutzung von Tap+Ride wird, soweit es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden handelt, ausgeschlossen.
Soweit nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften anders geregelt, übernehmen die WL weiters keine Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität von durch Dritte bereitgestellten Informationsinhalten (z.B. Links zu Webseiten Dritter). Der eingangs genannte externe Dienstleister “Wordline Austria GmbH” gilt nicht als Dritter.
Die WL können den Pilotbetrieb von Tap+Ride jederzeit unangekündigt und haftungsfrei verändern, aussetzen oder beenden, einschließlich der Verfügbarkeit des Vertriebskanals.
Datenschutz
Die WL sind verpflichtet, sämtliche relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das DSG, einzuhalten. Weitergehende
Datenschutzinformationen zu Tap+Ride sind unter wienerlinien.at/datenschutz ersichtlich.
Fragen oder Anliegen zum Thema Datenschutz können schriftlich an datenschutz@wienerlinien.at oder postalisch an Wiener Linien GmbH & Co KG,
Stabstelle Compliance & Checks, Erdbergstraße 202, 1030 Wien gerichtet werden.
Änderung der AGB
Die WL behalten sich das Recht vor, Änderungen dieser Nutzungsbedingungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Ansprüche oder sonstige Rechtsfolgen können daraus nicht abgeleitet werden. Derartige Änderungen werden unter wienerlinien.at/tapandride veröffentlicht.
Die jeweils geänderte Fassung der AGB gilt als von den Nutzer*innen akzeptiert, wenn sie Tap+Ride danach weiterhin nutzen; andernfalls kann das Service nicht weiter genutzt werden.
Schlussbestimmungen
Die Nutzung des Vertriebssystems “Tap+Ride” unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des IPRG und des UN-Kaufrechts.
Der ausschließliche Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung von Tap+Ride ergeben, ist Wien.
Nutzer*innen können ihre Rechte oder Pflichten nur im schriftlichen Einvernehmen mit den WL auf eine andere Person übertragen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Weitere Informationen können Sie den häufig gestellten Fragen (FAQ) unter wienerlinien.at/tapandride entnehmen.
Kontakt und Hilfe
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