Die Behörden schreiben vor: FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Behörden schreiben vor, dass Fahrgäste in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Wien Mund und Nase mit einer FFP2-Maske bedecken müssen. Aktuelle Corona-Regeln nachlesen
Die FFP2-Maskenpflicht gilt in allen Wiener Linien-Gebäuden (das beinhaltet auch Stationsgebäude), auf den Bahnsteigen und in den Fahrzeugen.
Ausnahmen:
- Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske gilt nicht für Schwangere. In diesen Fällen ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
- Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht in den Öffis ausgenommen.
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Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen statt der FFP2-Maske auch eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen.
- Personen, denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen nicht zugemutet werden kann (z.B. Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen, Angststörungen oder fortgeschrittener Demenz), sind von der Maskenpflicht in den Öffis ausgenommen.
- Menschen mit Behinderungen und ihre Begleitpersonen, die persönliche Assistenz- oder Betreuungsleistungen erbringen, sind vom Mindestabstands-Gebot ausgenommen. Wenn Sie oder Ihre Begleitung darauf angewiesen sind, Lippen zu lesen, machen Sie unsere Mitarbeiter*innen bitte darauf aufmerksam. Sie werden sich dann in einem geringeren Abstand mit Ihnen verständlich machen.
Attest-Pflicht bei Befreiung
Wer aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen vom Mund-Nasen-Schutz befreit ist, muss ein ärztliches Attest von einem in Österreich oder im EWR niedergelassenen Arzt vorweisen.
Information und Kontrolle
Die Wiener Linien informieren über die Maskenpflicht mittels Durchsagen, Piktogrammen und Info-Botschaften auf den Überkopfanzeigen und Infoscreens in den Stationen bzw. Haltestellen. Auch die Service- und Sicherheitsmitarbeiter*innen, die im Öffi-Netz unterwegs sind, weisen die Fahrgäste auf die Regelung hin. Fahrgäste, die den Mund-Nasen-Schutz nicht tragen, schließen wir von der Weiterfahrt aus. Unsere Beförderungsbedingungen sehen eine Strafe von 50 Euro bei Verstößen gegen die Maskenpflicht vor.
Corona-Maßnahmen der Wiener Linien
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Gründliche Reinigung: Alle Stationen, alle Fahrzeuge und alle Flächen, mit denen Fahrgäste in Berührung kommen, werden täglich gründlich gereinigt und desinfiziert, inklusive Haltegriffe, Haltestangen und Sitzflächen.
- Abstand: Fahrer*innenplätze, die nicht über eine geschlossene Kabine verfügen, sind mit Absperrbändern gesichert, um genügend Abstand zu gewährleisten.
- Fahrgastinformation: In U-Bahn-Zügen und U-Bahn-Stationen erfolgen laufend Durchsagen und Infoscreen-News mit Gesundheits- und Verhaltenstipps, wie man sich und andere schützen kann.
Studien belegen: Masken schützen, kein erhöhtes Infektionsrisiko in den Öffis
Zahlreiche Studien belegen, dass in den Öffis keine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht. Auch ist eindeutig belegt, dass Mund-Nasen-Schutzmasken effizient vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen, ebenso wie regelmäßiges Händewaschen mit Seife.
Häufige Fragen (FAQ) zum Coronavirus:
Wer schreibt mir vor, dass ich in den Öffis eine Maske tragen muss?
Die Behörden geben vor, welche Maßnahmen gesetzt werden müssen, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern.
Wer kontrolliert, dass alle eine Maske tragen?
Die Wiener Linien informieren über die Maskenpflicht mittels Durchsagen, Piktogrammen und Info-Botschaften auf den Überkopfanzeigen und Infoscreens in den Stationen bzw. Haltestellen. Auch die Service- und Sicherheitsmitarbeiter*innen, die im Öffi-Netz unterwegs sind, weisen die Fahrgäste auf die Regelung hin. Fahrgäste, die den Mund-Nasen-Schutz nicht tragen, schließen wir von der Weiterfahrt aus. Unsere Beförderungsbedingungen sehen eine Strafe von 50 Euro bei Verstößen gegen die Maskenpflicht vor.
Welche Maßnahmen setzen die Wiener Linien zur Bekämpfung des Coronavirus?
Die Sicherheit unserer Fahrgäste und unserer Mitarbeiter*innen hat für uns oberste Priorität. Daher setzen wir zahlreiche Maßnahmen, um dazu beizutragen, die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern.
- Gründliche Reinigung: Wir reinigen und desinfizieren täglich alle Stationen und Fahrzeuge sowie alle Flächen, mit denen Fahrgäste in Berührung kommen, also auch Haltegriffe, Haltestangen und Sitzflächen.
- Erste Tür in Bus und Bim geschlossen: Bei den Bussen und Hochflurstraßenbahnen bleibt die erste Türe geschlossen und der Lenker*innenbereich ist abgesperrt, damit immer genügend Abstand zwischen Lenker*innen/Fahrer*innen und Fahrgästen gewahrt bleibt.
- Durchsagen, Anzeigen: In regelmäßigen Durchsagen, Überkopfanzeigern auf Bahnsteigen und Infoscreen-News informieren wir unsere Fahrgäste über das richtige Verhalten.
Fährt die Nacht U-Bahn?
Die Nacht-U-Bahn ist wie gewohnt in den Nächten vor Samstagen, Sonn- und Feiertagen im dichten 15-Minuten-Intervall unterwegs.
Warum muss ich in den Öffis eine Maske tragen?
Die Maskenpflicht ist eine Vorgabe der Behörden. Sie schreiben vor, welche Maßnahmen gesetzt werden müssen, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern.
Gilt die Maskenpflicht auch in einer Infostelle?
Ja. In den Info- und Ticketstellen gilt:
- Das Betreten ist nur mit Mund-Nasen-Schutz gestattet.
- Ein Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter ist stets einzuhalten. Bodenmarkierungen helfen bei der Orientierung.
- Bitte bezahlen Sie nach Möglichkeit bargeldlos.
- Bitte vermeiden Sie Handkontakt.
Und wenn ich von der Maskenpflicht ausgenommen bin?
Wer aus gesundheitlichen Gründen vom Mund-Nasen-Schutz befreit ist, muss ein ärztliches Attest von einem in Österreich oder dem EWR niedergelassenen Arzt vorweisen.
Kinder unter sechs Jahren und Personen, denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen nicht zugemutet werden kann (z.B. Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen, Angststörungen oder fortgeschrittener Demenz), sind von der Maskenpflicht in den Öffis ausgenommen.
Werden eure Fahrzeuge desinfiziert?
Alle Stationen, Fahrzeuge und Flächen, mit denen Fahrgäste in Berührung kommen, werden täglich gründlich gereinigt und desinfiziert.
Was den persönlichen Schutz betrifft, raten Experten und Stellen im Gesundheitsbereich von der Verwendung von Desinfektionsmitteln ab. Am besten schützen Sie sich, indem Sie mehrmals täglich gründlich mit Seife die Hände waschen, einen Mund-Nasen-Schutz tragen und genügend Abstand zu anderen Menschen halten.
Kann ich mich über die Öffi-Klimaanlage mit dem Coronavirus anstecken?
Es besteht kein Grund zur Sorge, ganz im Gegenteil: ExpertInnen befürworten die Verwendung von Klima- und Lüftungsanlagen, da sie für regelmäßigen Luftaustausch sorgen – und damit wird die Konzentration der Tröpfchen in der Raumluft gesenkt. Die Folge: Das Übertragungsrisiko sinkt!
Die Konzentration dieser Tröpfchen bzw. die Menge der eingeatmeten Tröpfchen spielt nämlich bei der Ansteckung eine wesentliche Rolle. So gilt: Je mehr Tröpfchen in der Raumluft, desto höher das Übertragungsrisiko. Das spricht also ganz klar für Klima- und Lüftungsanlagen.
Unsere Fahrzeuge und natürlich auch die Klimaanlagen werden regelmäßig sorgfältig gewartet und desinfiziert.
Ich bin geimpft. Muss ich trotzdem eine Maske tragen?
Ja. Die Maskenpflicht ist eine Vorgabe der österreichischen Bundesregierung und der Wiener Behörden, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Die Maskenpflicht gilt für alle Fahrgäste, unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht.
Ich bin schwanger. Muss ich eine FFP2-Maske tragen?
Schwangere sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. In diesen Fällen ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
Sind eure Info- und Ticketstellen und das Kunden Center in Erdberg geöffnet?
Das Kunden Center in Erdberg und unsere Info- und Ticketstellen sind zu den üblichen Zeiten geöffnet. Auch der Service Treff in der Spittelau ist geöffnet.
Warum werden die Türen nicht mehr automatisch geöffnet?
In den Wiener Öffis sind bereits drei von vier Fahrten klimatisiert, die Klimaanlage ist das ganze Jahr in Betrieb. Ihre Leistung wird jedoch durch das ständige Öffnen aller Türen in den Stationen stark beeinträchtigt. Deshalb haben wir entschieden, die Türen nur bei Bedarf zu öffnen.
Die Türknöpfe können Sie laut GesundheitsexpertInnen der Medizinischen Universität ohne Sorge angreifen. Regelmäßiges, gründliches Händewaschen bleibt die wichtigste Maßnahme, um sich vor einer Ansteckung zu schützen. Das ist auch in anderen Bereichen des Alltags so, z.B. nach dem Geldabheben beim Bankomaten.
Es gibt bisher in Österreich keinen einzigen Ansteckungsfall, der auf die Öffis zurückzuführen ist. Auch der Umweltmediziner Hans-Peter Hutter von der MedUni Wien bestätigt mit einer aktuellen Aussage, dass die öffentlichen Verkehrsmittel sicher sind. Das liegt an der Mund-Nasen-Schutz-Tragepflicht und an der Belüftung der Fahrzeug-Innenräume.
Denn die Belüftungsanlagen moderner Fahrzeuge tauschen das gesamte Luftvolumen eines Fahrzeugs alle 3-5 Minuten komplett aus. Dieser Vorgang würde stark eingebremst werden, würden dauernd alle Türen geöffnet werden. Bei älteren Fahrzeugen ohne Klimaanlage können Fenster geöffnet werden, um den Luftaustausch zu sichern.
Denn die Belüftungsanlagen moderner Fahrzeuge tauschen das gesamte Luftvolumen eines Fahrzeugs alle 3-5 Minuten komplett aus. Dieser Vorgang würde stark eingebremst werden, würden dauernd alle Türen geöffnet werden. Bei älteren Fahrzeugen ohne Klimaanlage können Fenster geöffnet werden, um den Luftaustausch zu sichern.
Welche Maske muss ich in den Öffis tragen?
Laut den behördlichen Vorgaben muss in den öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maske getragen werden.
Ausnahmen:
- Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht in den Öffis ausgenommen.
- Ebenfalls gilt die Verpflichtung zum Tragen Tragen einer FFP2-Maske nicht für Schwangere. In diesen Fällen ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
- Personen zwischen sechs und 14 Jahren müssen einen eng anliegenden, abschließenden Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Personen, denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen nicht zugemutet werden kann (z.B. Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen, Angststörungen oder fortgeschrittener Demenz), sind von der Maskenpflicht in den Öffis ausgenommen.
- Menschen mit Behinderungen und ihre Begleitpersonen, die persönliche Assistenz- oder Betreuungsleistungen erbringen, sind vom Mindestabstands-Gebot ausgenommen.
Muss das Öffi-Personal auch Mundschutz tragen?
Bim- und U-Bahn-FahrerInnen und Bus-LenkerInnen können an ihrem Fahrer-/Lenkerplatz freiwillig eine Maske verwenden. Wenn sie ihren Platz verlassen, müssen sie – wie auch die Fahrgäste – Nase und Mund bedecken.
MitarbeiterInnen, die ihren Dienst bei den Fahrgästen versehen, wie z.B. Sicherheits- und ServicemitarbeiterInnen bzw. auch KollegInnen der Fahrscheinkontrolle, müssen im Dienst einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Wo genau ist das Tragen einer Maske Pflicht?
Die Maskenpflicht gilt in allen Fahrzeugen, auf den Bahnsteigen und in allen Wiener-Linien-Gebäuden ab dem Betreten des Eingangsbereiches.
Wenn jemand keine Maske trägt, wird er dann aus dem Fahrzeug geworfen oder abgestraft?
Fahrgäste, die den Mund-Nasen-Schutz nicht tragen, schließen wir von der Weiterfahrt aus. Unsere Beförderungsbedingungen sehen eine Strafe von 50 Euro bei Verstößen gegen die Maskenpflicht vor.
Wiener Linien Kunden Center
Erdbergstraße 202, 1030 Wien
U3 Station Erdberg
wienerlinien.at/kundendialog
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8-15 Uhr
Donnerstag 8-17:30 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag geschlossen