FAQ`s
- Wie breit darf ein Kinderwagen sein?
- Warum gibt es nicht schon längst auf jeder Haltestelle eine Wartehalle oder zumindest eine Sitzbank?
- Gelten die Fahrscheine auch bei den Nachtautobussen der Wiener Linien?
- Welche Beschleunigungsmaßnahmen dienen dem Öffentlichen Verkehr in Wien?
- Wann genießen Kinder und Schüler Freifahrt auf den Wiener Linien?
- Nach welchen Kriterien wird das Intervall auf einer Linie fest gelegt?
- Warum kann das Essen und Trinken im Bereich der Wiener Linien nicht einfach verboten werden?
- Darf ich Fahrräder in den öffentlichen Verkehrsmitteln mitbefördern?
- Wo erhalte ich Informationen über optimale Fahrtrouten von A nach B und die Fahrpläne der einzelnen Linien?
- Hilfe, ich habe etwas in den öffentlichen Verkehrsmitteln verloren?
Wie breit darf ein Kinderwagen sein?
Um einen sicheren Transport - insbesondere in den alten Straßenbahn und Autobusgarnituren - zu gewährleisten, soll der Kinderwagen nicht breiter als 60 cm sein. br>
Warum gibt es nicht schon längst auf jeder Haltestelle eine Wartehalle oder zumindest eine Sitzbank?
Vor der Errichtung einer Wartehalle müssen einige Kriterien erfüllt werden, wie die Einhaltung der Bauordnung von Wien, die eisenbahnrechtlichen Bestimmungen, Sicherheits- und Mindestabstände sowie die Ortsbildpflege und Anrainerwünsche. br>
Von den rund 4000 Haltestellen im Wiener Verkehrsnetz sind ungefähr die Hälfte mit Wartehallen ausgestattet, in denen Sitz- bzw. Abstellmöglichkeiten integriert sind.
Bei ca. 800 weiteren Haltestellen steht unseren Fahrgästen zumindest eine Sitzbank zur Verfügung. Im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten wird dieser Trend weiter fortgesetzt.
Gelten die Fahrscheine auch bei den Nachtautobussen der Wiener Linien?
Seit Anfang Juni 2002 können die Nachtautobusse der Wiener Linien mit gültigen - herkömmlichen - Fahrausweisen benützt werden. Der eigene "Nightline"-Tarif gehört der Vergangenheit an. br>
Welche Beschleunigungsmaßnahmen dienen dem Öffentlichen Verkehr in Wien?
Wir möchten unsere Fahrgäste sicher, rasch und bequem von A nach B "chauffieren". Dies gelingt aber nur, wenn neben dem Einsatz modernster Betriebsmittel und umfangreiche Verbesserungen bei den Haltestellen und bei Umsteigebeziehungen auch bestimmte Bevorrangungsmaßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr realisiert werden, wie br>
- die Freihaltung der Fahrwege des öffentlichen Verkehrs
- eine Bevorrangung der Linienfahrzeuge gegenüber dem Kfz-Verkehr bei geregelten und ungeregelten Kreuzungen
- die Bevorzugung bei Lichtsignalsteuerungen
Wann genießen Kinder und Schüler Freifahrt auf den Wiener Linien?
Kinder, die noch keine Schule besuchen, fahren generell kostenlos, und zwar bis zum 6. Geburtstag bzw. bis zum Schuleintritt.
An gesetzlich schulfreien Tagen fahren alle Kinder bis zum 15. Geburtstag auf den Wiener Linien gratis.
Für ältere Schülerinnen und Schüler (ausgenommen Berufsschüler), die eine öffentliche Schule in Österreich bzw. eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht besuchen, gilt diese Freifahrtsregelung noch bis zum Ferienende nach jenem Schuljahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben. Als Nachweis wird der Schülerausweis anerkannt.
Der Schüler muss aber auf Verlangen Alter und Schulbesuch nachweisen. Als Nachweis wird bei der Fahrscheinkontrolle der Schülerausweis anerkannt (ausgenommen Berufsschulausweis).
So weit gehende Freifahrts-Regelungen gewähren keine anderen vergleichbaren Verkehrsunternehmen auf der Welt.
Nach welchen Kriterien wird das Intervall auf einer Linie fest gelegt?
Durch regelmäßige Verkehrsbeobachtungen bzw. -zählungen erheben die Wiener Linien laufend das Fahrgastaufkommen im gesamten Betriebsgebiet. Diese Daten stellen eine wesentliche Grundlage für die Erstellung eines attraktiven Verkehrs-angebotes (Linienplanung, Intervallgestaltung) dar. br>
Es gilt dabei, die Bedürfnisse unserer Kunden zu erkennen und dementsprechende Angebote zu entwickeln. Die Angebotsfestlegung gelingt nur durch eine genaue Kenntnis des "Marktes", durch Kontakte z. B. mit Betrieben, Wohnbauträgern, Schulen und Universitäten.
Aus wirtschaftlichen Gründen stellen wir bei unseren Planungen auch die Kapazität der eingesetzten Fahrzeuge dem Fahrgastaufkommen gegenüber und planen daraus die Intervalle.
Warum kann das Essen und Trinken im Bereich der Wiener Linien nicht einfach verboten werden?
In unseren "Verkehrsregeln" ist festgelegt, dass in den Verkehrsmitteln alle Tätigkeiten zu unterlassen sind, die andere Personen belästigen oder in ihrer Sicherheit gefährden könnten. br>
Diese allgemein gehaltene Regel bezieht sich auch auf die Konsumation von Lebensmitteln und Getränken, sofern es dadurch zur Belästigung anderer Fahrgäste kommt.
Die Verhängung eines allgemeinen, ausdrücklichen Ess- und Trinkverbotes ist daher nicht sinnvoll.
Darf ich Fahrräder in den öffentlichen Verkehrsmitteln mitbefördern?
Oft empfiehlt sich die Kombination der zwei umweltfreundlichsten Verkehrsmittel Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel.
Fahrräder können Sie zu folgenden Zeiten in der U-Bahn mitbefördern:
- Montag bis Freitag (werktags) von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und ab 18.30 Uhr
- Samstag ab 9.00 Uhr
- an Sonn- und Feiertagen ganztägig
In Straßenbahnen und Autobussen dürfen - aus Platzgründen - nur zusammengeklappte Fahrräder befördert werden.
Auch das Fahrrad gilt als "Fahrgast" der Wiener Linien. Für eine Fahrt bzw. für die Mitnahme benötigen Sie daher einen Halbpreis-Fahrschein (JahreskartenbesitzerInnen - auch BesitzerInnen einer Senioren-Jahreskarte - können ihr Fahrrad innerhalb Wiens zum „Nulltarif“ mitnehmen).
Wo erhalte ich Informationen über optimale Fahrtrouten von A nach B und die Fahrpläne der einzelnen Linien?
Diese Informationen erhalten Sie: br>
- hier auf unserer Homepage (Startseite - Fahrplanauskunt / Routenplan)
- unter der Telefonnummer: (01) 7909 - 100
- in unseren Informationsstellen
Hilfe, ich habe etwas in den öffentlichen Verkehrsmitteln verloren?
Fundgegenstände werden drei Tage lang in unserem Fundservice aufbewahrt und dann an das Zentrale Fundbüro 1030, Am Modenapark 1 - 2 geschickt.
Erkundigen Sie sich bitte unter folgenden Telefonnummern:
- Fundservice der Wiener Linien: (01) 7909 - 188
- Zentrales Fundbüro: (01) 4000 - 8091



